Dieser Beitrag ist anders als die anderen Beiträge im Blog: Sein Thema ist grundsätzlich. Von Bedeutung für jede Art von Verwaltung und für uns alle. Aktuell und brisant. Es geht um den Schutz unserer Demokratie. Und um die entscheidende Rolle, die öffentliche Verwaltungen dabei spielen. Verwaltungsmitarbeitende haben dazu Rechte und Pflichten – und sie brauchen konkrete Ansatzpunkte, um sich zu wehren, wenn sie in ihrer Arbeit mit verfassungsfeindlichen Einflüssen konfrontiert sind. Dafür ist eine solide Informationsbasis unerlässlich: zu Grundrechten und Dienstpflichten, zu Neutralitätsgebot, Remonstrationspflicht und Hinweisgeberschutz.
Über all das haben wir mit Doreen Denstädt und Kai Weber vom 2025 gegründeten Verein „Verwaltung für Demokratie e.V.“ gesprochen. Der Verein setzt sich für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Verwaltung und durch die Verwaltung ein. Verwaltungsmitarbeitende erhalten hier wertvolle Informationen und Orientierung. Und ein „Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende“, das wichtige rechtliche Fragen beantwortet und konkrete Unterstützung für schwierige Situationen liefert.
Warum ein solcher Verein überhaupt nötig ist, zeigt ein Blick auf die aktuelle Lage.
Demokratie unter Druck – auch in der Verwaltung
Wenn Verwaltungsmitarbeitende Entscheidungen treffen, tragen sie damit oft eine hohe Verantwortung. Insbesondere, wenn diese Entscheidungen andere Menschen, ihre Lebensumstände, ihre Lebensperspektiven grundlegend betreffen und manchmal auch gegen deren Willen erfolgen. Umso wichtiger ist es, dass jeder Entscheidungsschritt auf demokratischen Grundlagen und Grundrechten basiert, also verfassungstreu ist. Auch demokratische Prozesse sind verletzlich.
Doch der Druck wächst: Politische Strömungen, die an den Fundamenten unserer Demokratie rütteln, gewinnen an Einfluss. Viele sehen inzwischen die Gefahr, dass deren Forderungen Einfluss auf Verwaltungshandeln nehmen könnten. Weil der politische Druck von außen steigt, weil andere Parteien aus Angst um eigenen Machtverlust Teile dieser Forderungen übernehmen, oder auch, weil Vertreter:innen dieser Strömungen als Führungskräfte in Verwaltungen arbeiten.
Ein Blick ins Ausland belegt, wie real diese Gefahr ist. Was undenkbar schien und doch in hoher Geschwindigkeit passiert an Demokratieabbau, zeigen uns Länder wie Ungarn, Italien, Polen und vor allem aktuell die USA. Davon sind wir in Deutschland noch deutlich entfernt. Das soll aber auch so bleiben.
Bürger:innen, Wähler:innen und insbesondere auch Verwaltungsmitarbeitende müssen dafür wachsam sein und handlungsbereit.
Im besten Falle sorgt die Verwaltung (genauer: sorgen die Verwaltungsmitarbeitenden) dafür, dass Gesetze, Verordnungen usw. durchgängig rechtskonform sind und für alle gleich angewendet werden. Dass Verwaltungshandeln auf dem Grundgesetz basiert. Und dass all dies nicht verbogen wird beim Flattern der Fahne im politischen Wind.
Dass es im Verwaltungshandeln auch Fälle von regelwidrigen Entscheidungen, Günstlingswirtschaft, Korruption gibt, ist nicht völlig neu. Glücklicherweise sind es bisher Einzelfälle, eher getrieben aus der Motivation individueller Bereicherung oder Bevorteilung persönlicher Netzwerke. Was jetzt droht, hat darüber hinaus eine andere, systematische und bedrohliche Qualität.
Was nämlich, wenn Menschen in Machtfunktionen kommen, die die Demokratie einschränken oder gar abschaffen wollen? Wenn Vorgesetzte in Verwaltungen die demokratischen Grundlagen und deren Verpflichtungen missachten und ihre Mitarbeitenden anweisen, dies ebenfalls zu tun?
Der Verein „Verwaltung für Demokratie“
Genau an diesem Punkt setzt der Verein „Verwaltung für Demokratie“ an. Er wurde, angestoßen von Julia Kümper (heute Vorsitzende des Vereins), im Kontext des Re:Form-Netzwerkes von Verwaltungsmitarbeitenden gegründet, um Kolleg:innen in den Verwaltungen den Rücken zu stärken und ihnen Handlungssicherheit zu geben. Um Verwaltungen resilient zu machen gegen Bestrebungen, die demokratische Grundordnung und Grundrechte abzubauen.
Darüber haben wir mit zwei der Gründungsmitglieder gesprochen:
Doreen Denstädt, Polizeibeamtin und 2023/24 Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Thüringen, und
Kai Weber, Projektleiter in der Wirtschaftsförderung der Region Hannover; er ist als Schatzmeister Mitglied im Vorstand des Vereins.
„Was hat euch getrieben, neben Beruf und Familie auch noch Zeit und Energie in den Aufbau eines solchen Vereins zu investieren?“ wollen wir als erstes wissen. „Weil es nötig ist“, so die klare und entschiedene Antwort.
„Mich hat die Nachrichtenlage getrieben, die vermittelt, dass die Welt auf keinem guten Weg ist,“ beginnt Kai Weber. „Immer häufiger bauen auch eigentlich demokratische Staaten Grundrechte ab und missachten demokratische Grundprinzipien.“
„Für mich war außerdem das persönliche Erleben in Thüringen ausschlaggebend,“ beschreibt Doreen Denstädt ihre Motivation. „Die Lebenswelten im Osten und Westen der Republik sind anders. Wir in Thüringen haben sehr klar gespürt, dass der Regierungswechsel nach der Landtagswahl im Herbst 2024 ein anderer war als die Regierungswechsel früherer Zeiten: Die AfD ist nun stärkste Fraktion.“
Sie verweist auf das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs. Hier wurde am Beispiel Thüringen erforscht, „welche Spielräume eine autoritär-populistische Partei auf Landesebene hätte, um ihre Macht zum Schaden der Demokratie einzusetzen und sich im Falle einer Regierungsübernahme oder -beteiligung gegen rechtsstaatliche Bindungen und Kontrolle, demokratischen Wettbewerb und öffentliche Kritik zu immunisieren.“
„Politik kommt und geht, Verwaltung bleibt“, formuliert Doreen Denstädt kurz und prägnant. Im Bewusstsein dieser großen Bedeutung von Verwaltung ist in der Tat die Frage zu stellen, wie Verwaltungen und Verwaltungsmitarbeitende in Zeiten zunehmender Angriffe gegen die Demokratie sicherstellen, dass sie auch zukünftig auf der Basis demokratischer Grundrechte handeln können, wie sie es als Beamt:innen in ihrem Diensteid geschworen haben. Auch Tarifbeschäftigte unterliegen einer Verfassungstreuepflicht[1] (je nach Tätigkeit abgestuft).
„Dass die bisherige demokratische Sicherheit gefährdet ist, ist glücklicherweise inzwischen auch in Berlin angekommen“, erkennt Doreen Denstädt an. „Und auch in den West-Bundesländern und -Kommunen beginnen viele, vorsorglich zu denken.“
Bei diesem „vorsorglich denken“ will der Verein „Verwaltung für Demokratie“ effektive Unterstützung leisten.
Das „Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende“
Verwaltungsmitarbeitende brauchen eine gute Informationsbasis, um Handlungssicherheit zu gewinnen, wenn sich Zweifel einstellen: „Hier läuft etwas nicht rechtskonform, nicht nach demokratischen Regeln.“ Damit mehr als 5 Millionen Verwaltungsmitarbeitenden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu erreichen, ist eine echte Herausforderung. In einem ersten Kraftakt hat der Verein dazu ein „Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende“ erarbeitet. Und hat sich dabei ein starkes Netzwerk an die Seite geholt: Re:Form, Politics for Tomorrow, Gegenrechtsschutz, FragDenStaat, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Verfassungsblog – all diese Organisationen unterstützten bei der Erarbeitung dieses „Erste-Hilfe-Kit Demokratie“, damit es umfassend, verfassungskonform, praxisnah und basierend auf aktueller Rechtsprechung zur Verfügung gestellt werden konnte.
Wenn Verwaltungsmitarbeitende sich in ihrer Arbeit mit Weisungen, einem Arbeitsumfeld oder Entwicklungen konfrontiert sehen, die geltendes Recht oder demokratische Grundprinzipien infrage stellen, ist das für sie meist verunsichernd und stressig. Darf ich mich wehren? Muss ich mich wehren? Welche Folgen kann das für mich haben? In solchen Situationen hilft ihnen das „Erste-Hilfe-Kit Demokratie“, sich zu orientieren, Handlungsmöglichkeiten abzuwägen und auszuwählen und so Sicherheit zu gewinnen.
Als erste Rückenstärkung klärt das „Erste-Hilfe-Kit Demokratie“ Grundprinzipien im Verwaltungsdienst, also Grundrechte und Pflichten von Verwaltungsmitarbeitenden – denn genau die werden immer häufiger diskreditiert, umgedeutet, verfälscht oder negativ geframt.
Zwei dieser Prinzipien seien hier besonders herausgehoben:
- Remonstrieren – also Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Vorgängen und Weisungen anzeigen, Widerspruch erheben gegen eine möglicherweise rechtswidrige Anweisung – ist für Beamt:innen nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht. Es ist ein Schutzinstrument für Demokratie und Rechtsstaat und keineswegs „Denunziation“, wie antidemokratische Kräfte es mitunter darstellen und damit diskreditieren. Für Angestellte ist diese Pflicht nicht in gleicher Weise verankert, sie können aber auf weitere Wege zurückgreifen, um ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines bestimmten Verwaltungshandelns zum Ausdruck zu bringen und Prüfungen in Gang zu setzen: Interne oder externe Meldestellen oder die Rechte des Hinweisgeberschutzgesetzes nutzen.
- Die für Beamt:innen geforderte „parteipolitische Neutralität“ ist keineswegs gleichzusetzen mit „politischer Neutralität“. Dass Beamt:innen sich im Dienst nicht parteipolitisch positionieren und andere Parteien be- und abwerten, ist lt. Beamtengesetz klar formuliert. Dass sie verfassungswidrigen Positionen aktiv entgegentreten, ist allerdings genauso klar definiert. Dies sachlich und nicht diffamierend zu tun, entspricht dem Mäßigungsgebot. Insbesondere Lehrer:innen stehen regelmäßig in der Situation, dass sie im Unterricht durchaus Stellung beziehen können und müssen: nicht parteipolitisch (für oder gegen eine bestimmte Partei), wohl aber politisch, indem sie z.B. grundgesetzwidrige Forderungen von Parteien als solche benennen. Denn: Demokratiebildung ist pädagogischer Auftrag. Der Maulkorb, den antidemokratische Kräfte hier gerade Lehrkräften gern anlegen wollen, ist deshalb demokratieschädigend und entspricht gerade nicht der ausdrücklichen Pflicht von Beamt:innen, sich politisch zu äußern und für die FDGO aktiv einzutreten:
Grundpflichten von Beamt:innen 
BBG – § 60 Grundpflichten und gleichlautend im BeamtStG – § 33 Grundpflichten [2]
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
Diese Klärungen vermitteln Sicherheit. Im Weiteren beschreibt das „Erste-Hilfe-Kit Demokratie“ auch die Wege, die Verwaltungsmitarbeitende beschreiten können, um sich gegen verfassungswidrige Anweisungen und Vorgehensweisen (also auch bei internen Prozessen) zu wehren. Außer der schon oben erwähnten Remonstrationspflicht für Beamt:innen stehen Beamt:innen und Angestellten weitere Wege zur Verfügung, um eigene Rechte zu wahren und rechtswidriges Verwaltungshandeln zu verhindern:
- Interne Beschwerdewege (Personalrat, Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerden)
- Interne und externe Meldestellen
- Juristische Wege (Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht, Strafanzeige oder Meldung an Strafverfolgungsbehörde)
- Meldung machen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Im „Erste-Hilfe-Kit Demokratie“ werden dazu in Checklisten jeweils die Grundlagen geklärt, die Abläufe genau beschrieben und praktische Hinweise gegeben – z.B. auch, wie man die Widerspruchs- oder Informationswege dienstrechtskonform beschreitet. Auch manche Formulierungshilfe wird in konkreten Situationen sicher hilfreich sein. Zum Beispiel die Rückfrage „Wie ist das rechtlich abgesichert?“ als erster Schritt, Bedenken zu formulieren, ohne schon formal zu remonstrieren.
Und wenn das „Kit“ im Einzelfall nicht reicht, finden sich schließlich noch Links zu anderen Organisationen, die beratend unterstützen können. Auch wieder ganz konkret – von der Beschreibung der jeweils möglichen Unterstützungsleistung bis hin zu den Wegen sicherer Kontaktaufnahme.
All diese Hilfestellungen im „Erste-Hilfe-Kit Demokratie“ dienen dazu, mögliche Gefühle von Druck, Isolation und auch Sorgen um die eigene Karriere und damit Existenzgrundlage aufzufangen und zu vermitteln: „Du bist im Zweifel nicht die:der Einzige, der:dem es so geht“.
Was aus Sicht des Vereins grundsätzlich genauso notwendig ist: sich im Kolleg:innenkreis gemeinsam mit kritischen Fragen auseinanderzusetzen, sich gegenseitig zu ermutigen und gemeinsam für eine Verwaltung einzutreten, „die unsere demokratische Verfassung lebt und schützt“[3].
Demokratie zu schützen, ist auch eine Aufgabe von Verwaltungen / Gebietskörperschaften
Der Verein sieht es – zu Recht, finden wir – nicht nur als individuelle Aufgabe von Verwaltungsmitarbeitenden, demokratieschützend zu agieren. „Es gibt vieles, was auch eine Kommunalverwaltung oder jede andere Behörde tun kann“, so sieht es Kai Weber – und listet gemeinsam mit Doreen Denstädt Möglichkeiten auf:
- das „Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende“ im Haus bewerben (hat zugleich eine wichtige Signalwirkung, weil das Thema offen benannt wird);
- hausinterne Infotage oder Fortbildungen zur Demokratie-Resilienz anbieten oder im zugehörigen Studieninstitut entsprechende Angebote anregen;
- interne Prozesse klären, insbesondere solche, die Unsicherheitspotential bergen;
- Leitfäden und Dienstanweisungen erarbeiten, die Mitarbeitende sattelfest machen für demokratieresilientes Verhalten und Argumentieren;
- vorausschauend handeln, z.B. vor einer Wahl offene Stellen mit geeigneten Bewerber:innen besetzen, um im Falle eines Wahlgewinns demokratieschädigender Kräfte diesen nicht gleich offene Türen für die Besetzung von Schaltstellen in der Verwaltung zu bieten;
- sich mit anderen Verwaltungen zusammenschließen, Erfahrungen austauschen, Good Practices teilen und sich als demokratiestärkende Region präsentieren.
Und wir Verwaltungsrebellinnen fügen noch hinzu: Ein gutes, die eigenen Mitarbeitenden stärkendes Zeichen könnte sein, als Verwaltung Fördermitglied im Verein „Verwaltung für Demokratie“ zu werden.
Wie es weitergeht – wie es weitergehen soll
Dass es den Verein gibt und dass es das „Erste-Hilfe-Kit Demokratie für Verwaltungsmitarbeitende“ gibt, ist ein riesiger Erfolg für die Gründer:innen. „Auch, dass der Verein in wenigen Monaten schon 60 Mitglieder gewonnen hat“, so Kai Weber mit Blick auf die aktuelle Liste. „Trotzdem – im Moment können wir ehrenamtlich nicht mehr schaffen als wir aktuell tun: Infomaterialien erarbeiten, in Einzelfällen Online-Veranstaltungen durchführen, um ohne zu großen Aufwand viele zu erreichen, und netzwerken, um unsere Plattform zu verbreitern.“ „Und so groß zu werden, dass wir – gemeinsam mit den anderen zu diesem Thema engagierten Organisationen – eine wichtige Stimme sind und gefragt werden, wenn es um Demokratiegefährdung und aktiven Demokratieschutz geht“, ergänzt Doreen Denstädt. „Aber dazu brauchen wir natürlich noch mehr Ressourcen und Personal.“

Vorstand „Verwaltung für Demokratie e.V.“: Birgit Neyer, Kai Weber, Julia Kümper, Finja Hartwig, Thomas Brinks (v. links)
„Habt ihr keine Sorge, als „Nestbeschmutzer:innen“ gesehen zu werden, wenn ihr die Verwaltung als demokratie-gefährdet beschreibt und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagt?“ wollen wir wissen.
„Nein“, meint Doreen. „Wir machen ja nur bewusst, was eh im Dienstrecht steht. Wir sind mit all dem, was wir schreiben und tun, im Rahmen des Verwaltungsrechts. Und bleiben auf der Sachebene – wir sind ja selbst Verwaltungsmitarbeitende, wir können Verwaltungssprache.“ Kai Weber nimmt auch einem anderen möglichen Vorbehalt gleich den Wind aus den Segeln: „Wir machen diese Vereinsarbeit ehrenamtlich, also außerhalb unserer Dienstzeit.“
Die vielen bundesweiten Anfragen, die den Verein in der kurzen Zeit seines Bestehens erreicht haben, zeigen, dass diese Arbeit unbedingt gebraucht wird: „Könnt ihr uns im folgenden Fall helfen: …?“ „Könnt ihr bei uns Infotage / Schulungen durchführen?“ Und immer wieder die Rückmeldung: „Wie toll und wichtig, dass es euch und das Demokratie-Kit gibt!“
„Diese Resonanz ist für den Verein hoffnunggebend“, so formuliert es Doreen. „Unsere Arbeit wird gebraucht.“
Wie kann man mitmachen und unterstützen?
Damit der Verein „Verwaltung für Demokratie“ seine Arbeit ausbauen kann, ist Unterstützung nötig: „Um diesen wichtigen Themen mehr Kraft zu geben, brauchen wir mehr Ressourcen – Mitglieder, tatkräftige Mitmacher:innen und ganz praktisch auch Geld“, sagt Kai Weber. „Nur dann können wir das entwickeln und republikweit einbringen, was angefragt wird.“
So könnten zum Beispiel Stiftungs- oder Projektmittel helfen, folgende Aktivitäten weiterzuverfolgen:
- Fortbildungskonzepte entwickeln,
- das „Erste-Hilfe-Kit für Demokratie“ laufend aktualisieren und ausbauen,
- eine Hinweisgeber:innenplattform aufbauen,
- eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis schaffen,
- Beratung für betroffene Verwaltungsmitarbeitende anbieten.
Diesen Aufruf des Vereins geben wir Verwaltungsrebellen gern weiter:
- Dass Verwaltungsmitarbeitende Mitglied werden …
- Dass Verwaltungen Fördermitglied werden, Materialien des Vereins im eigenen Haus nutzen und gern auch einen erhöhten Förderbeitrag beisteuern …
- Dass auch Menschen außerhalb von Verwaltungen Fördermitglied werden …
… und damit den Verein stärken und dessen Ziel, Verwaltung demokratieresilient zu machen, kraftvoll unterstützen.
„Worum es geht, ist letztlich ein kultureller Wandel in der Verwaltung“, fasst Doreen Denstädt die Mission des Vereins „Verwaltung für Demokratie“ zusammen. „Strukturen dafür sind gegeben, jetzt müssen wir unsere demokratische Haltung aktiv zeigen und die Demokratie aktiv schützen.“
Das Gespräch lässt uns nachdenklich zurück. Eigentlich ist es verrückt, dass es in einem demokratisch verfassten Staat wie Deutschland einen Verein „Verwaltung für Demokratie“ überhaupt braucht. Und doch: Weil antidemokratische Kräfte immer unverhohlener demokratische Grundlagen in Frage stellen und sogar verfassungswidriges Verwaltungshandeln einfordern (z.B. im Umgang mit Geflüchteten, Bürgergeld-Empfänger:innen, Frauen, queeren Menschen, Bürger:innen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder in Sachen Klimaschutz), ist es so gut, dass es ihn gibt. Denn er gibt Verwaltungsmitarbeitenden Rückhalt, Handlungssicherheit und die Gewissheit, nicht allein zu sein, wenn sie dem Gegenwind standhalten.
Demokratie braucht eine starke Verwaltung. Und unbedingt starke Verwaltungsmitarbeitende.
[1] Die Verfassungstreuepflicht bei tarifbeschäftigten Arbeitnehmer:innen folgt aus § 3 Abs. 1 S. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L): „Die Beschäftigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“
[2] Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt die Rechtsstellung der Bundesbeamten, während das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) allgemeine Grundlagen für alle Beamten, also auch Landes- und Kommunalbeamte, schafft.
[3] Erste-Hilfe-Kit Demokratie, Download-Version, S. 4
Transparenzhinweis:
Wir – Doro Herrmann und Sabine Schwittek – sind inzwischen beide Mitglieder des Vereins „Verwaltung für Demokratie e.V.“ (Fördermitgliedschaft, weil wir keine Verwaltungsmitarbeitenden sind).
Links:
- Website des Vereins „Verwaltung für Demokratie e.V.“: https://verwaltung-fuer-demokratie.de/
- Erste-Hilfe-Kit „Demokratie“ für Verwaltungsmitarbeitende, Version 1 – Download
- „Resiliente Verwaltung“: Vortrag von Dr. Vivian Kube LL.M. (FragDenStaat, Gegenrechtsschutz) am 11.09.25 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Räume öffnen“ des Vereins „Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.“ / Projekt Mitwirkung – Perspektiven für Familien
 Mitschnitt
- Klaus Ritgen: Wehrhafte(re) Kommunen. Rechtliche Resilienz in herausfordernden Zeiten. ksvMedien,  2. Aufl. 2025
 (basiert auf seinem Gutachten für die Körber-Stiftung)
Die Kooperationspartner:innen des Vereins:
(die Kurzcharakterisierungen sind aus ihren Websites gezogen)
- FragDenStaat – zentrale Anlaufstelle für Informationsfreiheit in Deutschland. Hilft, bisher nicht bekannte Informationen mithilfe der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) zu veröffentlichen. 4 Säulen: Anfrage-Plattform, Mitmach-Aktionen, strategische Klagen und investigative Recherchen.
- Gegenrechtsschutz – ein Abwehr-Rechtsschutzfonds gegen konkrete missbräuchliche rechtliche Angriffe. Gemeinsames Projekt von Frag den Staat, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Verfassungsblog.
- Gesellschaft für Freiheitsrechte – der gemeinnützige Verein verteidigt die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln (strategische Gerichtsverfahren, juristische Interventionen). Ziel: Demokratie und Zivilgesellschaft fördern, Überwachung und digitale Durchleuchtung begrenzen und für alle Menschen gleiche Rechte und soziale Teilhabe durchsetzen.
- Politics for Tomorrow – eine überparteiliche Initiative, die die Innovationsfähigkeit des öffentlichen Sektors fördert, um transformative Veränderungsprozesse mit und für Menschen und unseren Planeten zu erleichtern.
- Re:Form – eine Allianz von Verwaltungspionier:innen, die heute schon am Staat von morgen arbeiten.
- Verfassungsblog – ein wissenschaftlicher Blog zu verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Themen
- Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs: https://verfassungsblog.de/thuringen-projekt/

 
		




